Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument, das bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Er liefert potenziellen Käufern oder Mietern eine Übersicht über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Aufschluss darüber, wie effizient das Gebäude in Bezug auf den Energieverbrauch ist.
Ziel ist es, den Energiebedarf von Immobilien transparenter zu machen und die energetische Sanierung von Gebäuden zu fördern.
Fragen zum Energieausweis? Wir beraten Sie gerne. Am liebsten im Rahmen einer Immobilienvermittlung.
Der Energieausweis ist eine Art “Energie-Pass”, der den Energiebedarf oder den Energieverbrauch eines Gebäudes dokumentiert. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt. Dies ist besonders wichtig, da Gebäude in Deutschland für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs verantwortlich sind. Der Ausweis dient als Vergleichsinstrument für potenzielle Mieter oder Käufer, um den Energieverbrauch verschiedener Immobilien einschätzen zu können.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide Varianten basieren auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden, die jeweils für bestimmte Gebäudetypen und -zustände vorgeschrieben oder empfohlen sind.
Im Rahmen einer Immobilienvermittlung erstellen wir gerne Ihren Energieausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Zu Ermittlung werden die Heizkosten- und Warmwasserabrechnungen der letzten drei Jahre als Grundlage herangezogen.
Der Verbrauchsausweis ist weniger detailliert als der Bedarfsausweis, da er nicht den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt, sondern den tatsächlichen Verbrauch. Und dieser ist stark vom Nutzerverhalten abhängig. Ein energieeffizientes Gebäude kann bei unsachgemäßer Nutzung hohe Verbräuche aufweisen und umgekehrt. Denn gegen offene Fenster und Heizung auf Anschlag hilft auch keine noch so gute Dämmung. Verbrauchsausweise sind in der Regel günstiger und schneller zu erstellen als Bedarfsausweise.
Sie sind für folgende Gebäude zulässig:
Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten
Wohngebäude, für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen
Nichtwohngebäude
Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs. Hierbei wird die Energieeffizienz des Gebäudes unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner ermittelt.
Ein Fachmann analysiert die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes, darunter Wärmedämmung, Fenster, Heizungsanlage und die Haustechnik, um den Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen zu berechnen.
Der Bedarfsausweis ist genauer als der Verbrauchsausweis, da er auf der Bausubstanz und den technischen Anlagen des Gebäudes beruht.
Er wird benötigt für:
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sofern sie nicht nachträglich energetisch saniert wurden
Neubauten
Gebäude, für die keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen
Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 und der darauffolgenden Aktualisierung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2020 ist es verpflichtend, bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen.
Bereits bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Immobilien.
Auch in Immobilienanzeigen, ob online oder in Zeitungen, müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis angegeben werden. Dazu zählen die Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Endenergiebedarf, der wesentliche Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom), die Energieeffizienzklasse und das Baujahr des Gebäudes.
Diese Transparenz soll Interessenten eine erste Orientierung über die Energieeffizienz des Gebäudes geben.
Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen, nehmen wir Ihnen selbstverständlich alle Arbeiten ab, die zur Erstellung des Energieausweises erforderlich sind.
Dazu benötigen wir:
Gebäudeabmessungen (vermaßte Pläne, Schnitte und Ansichten)
Angaben zur technischen Ausstattung (Heizung, Warmwasserzubereitung, alternative Heizformen)
Gebäudefotos sowie Detailfotos von Bauteilen
Angaben der Wohn- und Nutzflächen des Gebäudes
Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten 3 Abrechnungsjahre
Das Baujahr der Heizungsanlage
Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers
Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes wird auf einer Skala von A+ (sehr energieeffizient) bis H (wenig energieeffizient) dargestellt. Sie zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient das Gebäude im Vergleich zu anderen Immobilien ist.
Dieser Wert gibt an, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr benötigt. Beim Bedarfsausweis handelt es sich um den theoretischen Energiebedarf, beim Verbrauchsausweis um den tatsächlichen Energieverbrauch.
Dieser Wert berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf auch den Energieaufwand, der zur Gewinnung, Umwandlung und zum Transport der Energie nötig ist. Er ist ein Indikator für die Umweltverträglichkeit der genutzten Energieträger.
Der Energieausweis enthält auch Hinweise auf mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dies können beispielsweise eine Verbesserung der Dämmung oder der Austausch der Heizungsanlage sein.
Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachkräften ausgestellt werden. Dazu gehören Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation und Energieberater. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der Aussteller des Energieausweises tatsächlich die notwendige Qualifikation besitzt, da ein fehlerhafter oder nicht ordnungsgemäß ausgestellter Energieausweis rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und dem Aufwand der Erstellung. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Auch bei umfassenden Sanierungen oder Modernisierungen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, kann es sinnvoll sein, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, um die verbesserten Energiewerte zu dokumentieren.
Das Nichtvorlegen oder die Nichtangabe von Energieausweisdaten kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor, wenn ein Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis nicht rechtzeitig vorlegt oder unrichtige Angaben macht.
Auch falsche oder unvollständige Angaben in Immobilienanzeigen können rechtliche Konsequenzen haben.
Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis ein wichtiges Dokument, das einen ersten Eindruck über die zu erwartenden Energiekosten vermittelt. Gerade bei steigenden Energiepreisen und der zunehmenden Bedeutung von Energieeffizienz spielt der Ausweis eine zentrale Rolle in der Entscheidungsfindung. Ein Gebäude mit einer guten Energieeffizienzklasse (z.B. A oder B) weist in der Regel niedrigere Heiz- und Energiekosten auf als ein Gebäude mit schlechter Energieeffizienz (z.B. E oder F).
Darüber hinaus geben die im Energieausweis empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen einen Hinweis darauf, wie sich die Energiekosten durch bauliche Maßnahmen langfristig senken lassen. Käufer können diese Informationen bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen und möglicherweise Investitionen in die energetische Sanierung von vornherein einkalkulieren.
Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument im Immobilienbereich, das nicht nur gesetzliche Pflichten für Verkäufer und Vermieter mit sich bringt, sondern auch einen wichtigen Nutzen für Käufer und Mieter hat.
Er schafft Transparenz in Bezug auf den Energieverbrauch und die energetische Qualität von Gebäuden und trägt so zur Förderung energieeffizienter Immobilien bei.
Käufer und Mieter sollten den Energieausweis sorgfältig prüfen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Verkäufer sowie Vermieter müssen sicherstellen, dass der Ausweis rechtzeitig und korrekt vorgelegt wird, um Bußgelder zu vermeiden.