Vermögensweitergabe von Immobilien

Immobilien erben & vererben

Beim Vererben von Immobilien gibt es Aspekte, die je nach individueller Situation von Bedeutung sein können. Nachfolgend betrachten wir einige spezielle Informationen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, genauer.

Was bedeutet es, eine Immobilie zu erben oder zu vererben?

Das Erben oder Vererben einer Immobilie ist ein vielschichtiges Thema, das nicht nur rechtliche und steuerliche Fragen, sondern auch familiäre und emotionale Herausforderungen mit sich bringt. Um das Beste aus einer Erbschaft zu machen oder eine möglichst gerechte Verteilung beim Vererben sicherzustellen, ist es ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Pflichten zu informieren. Wir liefern Ihnen dazu umfassende Informationen und wertvolle Tipps zu den wichtigsten Aspekten.

Inhaltsverzeichnis

Was passiert, wenn Sie eine Immobilie erben?

Immobilie geerbt: Erbschein beantragen

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und es kein Testament gibt, ist der erste Schritt, den Erbschein zu beantragen. Dieser ist erforderlich, um Sie als rechtmäßigen Erben auszuweisen und den Grundbucheintrag zu ändern.

Der Erbschein gibt Ihnen die nötigen Befugnisse, die Immobilie zu verwalten, zu verkaufen oder zu vermieten.
Statistik über die prozentuale Häufigkeit der in Deutschland vererbten Immobilien: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, sonstige Gebäude und unbebauten Grundstücken
Verteilung der vererbten Immobilien in Deutschland (bis 2024)
Geerbte Immobilien bewerten lassen

Die Wertermittlung einer geerbten Immobilie ist von zentraler Bedeutung, um den exakten Wert für steuerliche Zwecke zu bestimmen. Die Immobilienbewertung dient der Festlegung des Marktwertes, der für die Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen wird. Ein zu hoch angesetzter Wert kann zu unnötigen Steuerbelastungen führen, während ein zu niedriger Wert bei einem Verkauf oder einer Auszahlung von Miterben hinderlich sein kann.

Bille´S Immobilien GmbH bietet Ihnen eine professionelle Wertermittlung für Ihre Immobilie.

Haus mit Schulden geerbt – was nun?

Es kann vorkommen, dass mit einer Immobilie auch Verbindlichkeiten, wie Hypotheken oder andere Schulden, vererbt werden. Bevor Sie das Erbe annehmen, sollten Sie sorgfältig prüfen (oder von einem Immobilienfachmann prüfen lassen), ob die Schulden den Wert der Immobilie übersteigen. Wenn das der Fall ist, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Wichtigste Facts im Überblick

Erbschaftssteuer und Freibeträge: Was Sie beachten sollten

Erbschaftssteuer Immobilie
Die Erbschaftssteuer auf Immobilien hängt maßgeblich vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Je enger die familiäre Beziehung, desto höher sind die Freibeträge. So können Ehepartner und Kinder von erheblichen Steuererleichterungen profitieren. Weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Erben hingegen müssen mit höheren Steuersätzen rechnen.

Steuerfreier Verkaufserlös einer geerbten Immobilie
Ein steuerfreier Verkauf einer geerbten Immobilie ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise entfällt die Spekulationssteuer, wenn der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat oder sie über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren in seinem Eigentum war. Ein solcher steuerfreier Verkauf kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten.

Spekulationssteuer bei Immobilien

Die Spekulationssteuer betrifft Immobilien, die innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf wieder verkauft werden. Diese Frist beträgt in der Regel zehn Jahre. Das bedeutet, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird, muss der Verkäufer auf den Gewinn eine Spekulationssteuer zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Selbstnutzung:
Wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorhergehenden Jahren ausschließlich selbst genutzt wurde, entfällt die Spekulationssteuer.

Erbschaften:
Für geerbte Immobilien gilt, dass die Frist von zehn Jahren nicht ab dem Zeitpunkt des Erbes beginnt, sondern ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich erworben hat.

Die Spekulationssteuer dient als eine Art “Bremsmechanismus” für den kurzfristigen Handel mit Immobilien und anderen Vermögenswerten. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte innerhalb kurzer Zeiträume aus rein spekulativen Gründen mit Gewinn verkauft werden.

Höhe des Steuerfreibetrages bei geerbten Immobilien
Die Höhe des Steuerfreibetrags hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Kinder beträgt der Freibetrag aktuell 400.000 Euro, während Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben können. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, unterliegt der Erbschaftssteuer, es sei denn, es greifen Sonderregelungen.

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Hausverkauf oder doch Vermietung?

Immobilien in der Erbengemeinschaft

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Erbt eine Person eine Immobilie nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft muss gemeinsam über die Zukunft der Immobilie entscheiden.

Jeder Miterbe hat einen Anteil – alle Entscheidungen über die Verwaltung, Nutzung oder den Verkauf der Immobilie müssen einstimmig getroffen werden.

Vermietung einer Immobilie bei Erbengemeinschaft

Die Vermietung einer Immobilie in einer Erbengemeinschaft ist eine gängige Möglichkeit, um Einnahmen zu generieren, wenn eine Einigung über die Nutzung oder den Verkauf der Immobilie nicht erzielt wurde. Dabei müssen sich die Miterben jedoch über die Verteilung der Mieteinnahmen und die Verwaltung der Immobilie einig sein. Eine klare Kommunikation ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Exposéerstellung und Vermarktung Ihres Mietobjektes.

Verkauf einer geerbten Immobilie

Ein Verkauf ist oft die praktikabelste Lösung, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht auf eine Nutzung einigen kann. Für den Verkauf müssen jedoch alle Miterben zustimmen.

Alternativ kann einer der Erben die anderen auszahlen und die Immobilie alleine übernehmen. Dies erfordert in der Regel eine professionelle Immobilienbewertung, um einen fairen, realistischen Preis zu bestimmen.

Haus oder Wohnung vererben

Immobilie vererben an Kinder

Das Vererben einer Immobilie an die eigenen Kinder kann durch die Nutzung des Steuerfreibetrags vorteilhaft gestaltet werden. Wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag übersteigt, sollten Sie über Schenkungen zu Lebzeiten nachdenken. Damit lassen sich hohe Steuerlasten vermeiden und der Übergang des Eigentums kann langfristig geplant werden.

Testament und Pflichtteil: Schutz für Angehörige

Ein Testament stellt sicher, dass Ihr letzter Wille klar geregelt ist. Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige, wie Ehepartner und Kinder. Und gibt ihnen einen gesetzlichen Mindestanteil am Erbe. Selbst wenn im Testament andere Regelungen getroffen werden, kann der Pflichtteil nicht umgangen werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie alle Erben transparent informieren.

Haus steuerfrei vererben

Unter bestimmten Umständen kann das Vererben eines Hauses steuerfrei sein. Zum Beispiel, wenn der Erbe die Immobilie selbst bewohnt. Eine solche Steuerbefreiung kann erhebliche Vorteile mit sich bringen, insbesondere wenn der Erbe die Immobilie für den eigenen Wohnbedarf nutzt.

Welche Regeln gelten?

Wohnrecht in vererbter Immobilie

Das Thema Wohnrecht in einer vererbten Immobilie ist ein häufiger Bestandteil von Erbschaften und wirft viele Fragen auf – sowohl rechtlicher als auch praktischer Natur. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die das Wohnrecht einer vererbten Immobilie betreffen.

Das Wohnrecht ist ein persönliches Nutzungsrecht, das einer Person ermöglicht, in einer Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer dieser Immobilie zu sein. Es ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und kann entweder zeitlich begrenzt oder lebenslang eingeräumt werden. Häufig wird das Wohnrecht in Testamenten als Absicherung für den Ehepartner oder nahe Verwandte festgelegt, um sicherzustellen, dass diese weiterhin in der Immobilie wohnen können, auch wenn sie nicht Erben sind.

Das Wohnrecht unterscheidet sich von einem Nießbrauchsrecht, da es lediglich die Nutzung der Wohnung oder eines Teils der Immobilie zum Wohnen umfasst. Beim Nießbrauch hingegen hat die begünstigte Person zusätzlich das Recht, die Erträge der Immobilie zu erhalten, beispielsweise Mieteinnahmen.

Bei der Vererbung einer Immobilie stellt sich oft die Frage, ob und wie ein bestehendes Wohnrecht fortbesteht. Es gibt dabei verschiedene Szenarien:

Häufig wird das Wohnrecht im Testament festgelegt, etwa für den hinterbliebenen Ehepartner, der nicht unbedingt als Haupterbe der Immobilie vorgesehen ist. In einem solchen Fall kann das Wohnrecht festgelegt werden, um dem Ehepartner oder einem anderen Familienmitglied zu ermöglichen, die Immobilie weiterhin zu nutzen, ohne Eigentümer dieser Immobilie zu sein.

Manchmal wird das Wohnrecht bereits zu Lebzeiten durch einen notariellen Vertrag festgelegt. In einem solchen Fall bleibt es auch nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers bestehen und wird im Grundbuch eingetragen. Das Wohnrecht bindet somit auch die Erben der Immobilie.

Wenn der Erblasser selbst ein Wohnrecht an der Immobilie hatte, geht dieses Wohnrecht nicht automatisch auf die Erben über. Das bedeutet, dass mit dem Tod des Erblassers das Wohnrecht erlischt, es sei denn, im Testament wurde explizit festgelegt, dass es auf andere Personen übertragen wird.

Ein Wohnrecht berechtigt die begünstigte Person, die Immobilie zu Wohnzwecken zu nutzen, ohne dafür Miete zahlen zu müssen. Allerdings gibt es auch Pflichten, die mit einem Wohnrecht verbunden sind. Der Wohnberechtigte hat ein Nutzungsrecht – er darf die Immobilie oder den Teil der Immobilie, der ihm zugewiesen wurde, uneingeschränkt zu Wohnzwecken nutzen. Das bedeutet, er kann die Räume bewohnen, gestalten und persönliche Gegenstände darin unterbringen. In der Regel ist der Wohnberechtigte dazu verpflichtet, kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, wie Reparaturen oder Schönheitsreparaturen, selbst zu tragen. Größere Renovierungen oder Modernisierungen sind hingegen Sache des Eigentümers beziehungsweise der Erben.

Ein Wohnrecht ist in der Regel nicht übertragbar. Das bedeutet, dass der Wohnberechtigte die Immobilie weder vermieten noch an Dritte weitergeben darf. Einzige Ausnahme ist, wenn dies explizit im Testament oder Vertrag anders festgelegt wurde. Der Wohnberechtigte haftet für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Immobilie entstehen. Er ist auch dafür verantwortlich, die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass in einer Erbengemeinschaft Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden müssen. Das bedeutet, dass der wohnberechtigte Erbe die Zustimmung der Miterben benötigt, um sein Wohnrecht durchzusetzen. Dies kann in der Praxis zu Konflikten führen, insbesondere wenn die anderen Erben die Immobilie verkaufen oder anderweitig nutzen möchten.

In einem solchen Fall können die Miterben dem Wohnberechtigten eine finanzielle Entschädigung anbieten, um das Wohnrecht aufzuheben und so die Immobilie anderweitig nutzen oder verkaufen zu können.

Wenn es baulich möglich ist, kann die Immobilie in verschiedene Nutzungseinheiten aufgeteilt werden, sodass der Wohnberechtigte einen Teil der Immobilie weiterhin bewohnt, während die anderen Erben ihren Anteil verkaufen oder vermieten können. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt oft nur der Gang vor Gericht, um eine Entscheidung über die weitere Nutzung der Immobilie herbeizuführen.

Da das Wohnrecht ein höchstpersönliches Recht ist, erlischt es mit dem Tod des Wohnberechtigten, es sei denn, es wurde explizit etwas anderes vereinbart.

Das Wohnrecht kann durch eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung zwischen dem Wohnberechtigten und den Eigentümern (Erben) aufgehoben werden. Oft wird dabei eine finanzielle Abfindung vereinbart.

Der Wohnberechtigte kann auch freiwillig auf sein Recht verzichten. Dies muss in der Regel schriftlich erfolgen und wird anschließend aus dem Grundbuch gelöscht.

Sollte der Wohnberechtigte das Wohnrecht zweckentfremden, zum Beispiel durch unerlaubte Vermietung, kann der Eigentümer rechtliche Schritte einleiten, um das Wohnrecht zu entziehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt beim Thema Wohnrecht sind die steuerlichen Implikationen. Ein eingeräumtes Wohnrecht mindert den Wert der Immobilie, was Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben kann. Die Berechnung der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Wohnrechts ab, das wiederum von der Lebenserwartung des Wohnberechtigten und dem Mietwert der Immobilie abhängt. Je länger der Wohnberechtigte das Recht nutzen kann, desto höher ist der Wert des Wohnrechts und desto geringer ist der steuerliche Wert der Immobilie.

Sie benötigen weitere Informationen zum Thema Wohnrecht in einer vererbten Immobilie?

Besonderheiten des Erbbaurechts und Erbpacht

Was ist das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist eine besondere Form des Immobilienbesitzes, bei der eine Person das Recht hat, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen.

Dieses Recht wird in einem Erbbaurechtsvertrag festgelegt, der auch die Laufzeit und die Höhe der Erbpacht bestimmt. Eine Immobilie mit Erbbaurecht kann ebenfalls vererbt oder geerbt werden, was besondere Regelungen im Erbbaurechtsvertrag erfordert.

Erbpacht und Erbschaft: Was passiert nach dem Tod?
Wenn eine Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück vererbt wird, übernimmt der Erbe die bestehenden Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag, einschließlich der Erbpachtzahlungen. Es ist daher wichtig, die Bedingungen des Vertrages genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Erben finanziell nicht überlastet werden.

Vermögensweitergabe leicht gemacht

Besondere Aspekte, die beim Vererben von Immobilien wichtig sein können

Beim Vererben von Immobilien gibt es Aspekte, die je nach individueller Situation von Bedeutung sein können. Nachfolgend betrachten wir einige spezielle Informationen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, genauer.

Eine Immobilie kann steuerfrei vererbt werden, wenn der Erbe (z. B. Ehepartner oder Kinder) die Immobilie unmittelbar nach dem Erbfall selbst bewohnt. Auch hier gelten die Voraussetzungen der Spekulationsfrist. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Verwandte und unter der Bedingung, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Der restliche Teil der Immobilie könnte der Erbschaftssteuer unterliegen.

Durch eine Schenkung zu Lebzeiten kann Vermögen schon vor dem Tod übertragen und gleichzeitig die Steuerlast verringert werden. Freibeträge bei der Schenkungssteuer können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden, was bei großen Vermögen eine erhebliche Steuerersparnis bedeutet. Die Regelungen bei der Schenkungssteuer ähneln denen der Erbschaftssteuer, aber sie bieten den Vorteil, dass sich der Vermögensübergang zu Lebzeiten besser planen und kontrollieren lässt.

Auch wenn Sie in Ihrem Testament festlegen, dass eine bestimmte Person Ihre Immobilie erben soll, gibt es gesetzliche Pflichtteile für nahe Angehörige. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Kind oder Ehepartner, dem per Testament weniger zugedacht wird, den Pflichtteil einfordern kann, was oft eine Auszahlung aus dem restlichen Vermögen erfordert, sollte die Immobilie nicht verkauft werden.

Vermietete Immobilien können eine besondere Herausforderung darstellen. Wenn eine Immobilie mit Mietern vererbt wird, treten die Erben in die Rechte und Pflichten des bisherigen Eigentümers ein. Dabei stellt sich die Frage, ob die Immobilie weiter vermietet, selbst genutzt oder verkauft werden soll. Steuerlich kann der Verkauf von vermieteten Immobilien anders behandelt werden als bei selbstgenutzten Immobilien, insbesondere ist hier der Aspekt Spekulationssteuer zu nennen.

Eine Immobilie, die an mehrere Erben vererbt wird, führt zur Bildung einer Erbengemeinschaft. Diese Erben müssen sich über die zukünftige Nutzung der Immobilie einig werden. Bei Uneinigkeit kann es zu Konflikten kommen. Ein Verkauf der Immobilie ist oft die Lösung, aber er erfordert die Zustimmung aller Erben. Falls sich die Erben nicht einigen können, kann ein Teilungsversteigerungsverfahren in Gang gesetzt werden, das häufig zu einem Verkauf unter Wert führt.

Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers getätigt wurden, können zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen. Das bedeutet, dass der Wert der Schenkung teilweise zum Nachlass hinzugerechnet wird, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch die Schenkung benachteiligt wurde. Um diese Ansprüche zu minimieren, kann es sinnvoll sein, frühzeitig über Schenkungen nachzudenken.

Wenn ein Kind den Erblasser gepflegt hat, kann dieses Kind im Erbfall besondere Ausgleichsansprüche geltend machen. Der Wert dieser Pflegeleistung kann mit in die Erbaufteilung einfließen, wodurch das pflegende Kind einen höheren Anteil am Erbe erhält. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Elternteil im Alter auf Pflege durch Familienmitglieder angewiesen war.

Wenn eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, gibt es besondere steuerliche Regelungen, die sowohl bei der Erbschafts- als auch bei der Schenkungssteuer berücksichtigt werden können. Außerdem bieten denkmalgeschützte Immobilien oft weitere Vorteile bei Renovierungs- und Instandhaltungskosten, die steuerlich absetzbar sind.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Immobilienangelegenheiten regeln kann, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies kann auch den Verkauf oder die Verwaltung von Immobilien betreffen. Die Vollmacht kann den Übergang der Immobilie nach dem Tod erleichtern, da der Bevollmächtigte die erforderlichen Schritte schnell einleiten kann.

Erbverträge und spezielle Testamente, wie das Berliner Testament, bieten Möglichkeiten, die Erbfolge im Voraus festzulegen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben. Diese Regelung ist besonders beliebt, birgt jedoch das Risiko, dass Kinder vorzeitig ihren Pflichtteil einfordern.

Jede 3. geerbte Immobilie wird verkauft
Statistik über die vererbten Immobilienarten (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, sonstige Gebäude und unbebaute Grundstücke) bis 2024
Quelle: Wertfaktor/Civey via Der Spiegel
Informationen zum sicheren Vermögensübergang
Immobilie erben oder vererben – die richtige Planung ist entscheidend

Egal ob Sie eine Immobilie erben oder vererben möchten – eine durchdachte Planung ist der Schlüssel, um das Beste aus der Situation zu machen.

Mit einem klar formulierten Testament, der Berücksichtigung der Erbschaftssteuer und einer professionellen Immobilienbewertung können Sie Streitigkeiten vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen.

Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen? Lassen Sie sich von uns über Ihre Möglichkeiten unverbindlich beraten!

Ein Ehepaar sitzt in einem Garten
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